Im gesamten Roth-Haus Bereich (Innenraum und Aussenraum) gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Besucher müssen beim Eingang klingeln und warten.
Die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG müssen zwingend eingehalten werden.